§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der MKPI® Marketing AG, Seidelbastweg 143, 12357 Berlin, (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „MKPI“) gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht beliefert; dementsprechend finden verbraucherschützende Vorschriften (etwa Widerrufsrechte) keine Anwendung.
2. Keine Anerkennung fremder AGB
Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
3. Zukünftige Geschäfte
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssten. Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden (z. B. Nebenabreden, besondere Projektverträge) gehen diesen AGB vor, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
4. Erklärungen nach Vertragsschluss
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, welche nach Vertragsschluss durch den Kunden uns gegenüber abgegeben werden (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), sind für ihre Wirksamkeit schriftlich abzugeben.
5. Änderung der AGB
Wir sind berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall werden wir den Kunden in Textform unmissverständlich und deutlich darauf hinweisen. Dem Kunden steht nach erfolgter Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine zweiwöchige Widerspruchsfrist zu. Wird der Widerspruch gegen die Änderung nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Information durch uns erhoben, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Verbindliche Angebote
Unsere schriftlichen oder elektronischen Angebote sind – soweit nicht anders angegeben – verbindlich. Wir behalten uns jedoch vor, das Angebot zu aktualisieren oder anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Materialpreise, Löhne, Steuern) unvorhergesehen ändern.
Enthält das Angebot eine Annahmefrist, so kann der Kunde dieses innerhalb dieser Frist durch schriftliche (oder elektronische) Erklärung annehmen.
2. Annahme durch den Kunden
Ein Vertrag mit uns kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande, welche uns entweder im Original oder per Fax oder auf elektronischem Wege durch den Kunden zu übermitteln ist (z.B. als Anhang zu E-Mail). Änderungen oder Erweiterungen nach Annahme bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
3. Bestellung ohne vorheriges Angebot
Gibt der Kunde eine Bestellung auf, ohne dass zuvor ein Angebot von uns vorlag, gilt diese Bestellung als Aufforderung an uns, durch Auftragsbestätigung oder Ausführung anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder mit der Leistung beginnen.
4. Elektronische Bestellportale
Soweit wir Online-Bestellsysteme oder digitale Plattformen zur Verfügung stellen (z. B. für Messestände oder Logistikleistungen), erfolgt der Vertragsschluss über die dort vorgesehenen Bestellschritte. Die Bestellbestätigung kann automatisch erzeugt werden und bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung, nicht zwingend die Annahme. Die verbindliche Annahme erfolgt in diesem Fall gesondert (z. B. durch Bestätigung oder Ausführung der Leistung).
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise
Die Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgen Lieferungen und Leistungen „ab Werk“ oder „ab Lager“ ([Ort]), zuzüglich Verpackungs-, Versand- und ggf. Versicherungskosten. Zusätzliche Leistungen (z. B. Einlagerungs- oder Nutzungsentgelte) werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Zahlungsziel
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3. Verzug
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern.
Zusätzlich sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden weitere Lieferungen/Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungsbedingungen
1. Lieferfrist
Fristen und Termine, die wir für Lieferungen und Leistungen nennen, sind immer nur ungefähre Angaben, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Sofern der Versand vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere mit dem Transport beauftragte Person.
2. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen (spätestens beim Verlassen unseres Lagers) auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Versandkosten tragen.
3. Höhere Gewalt
Wir übernehmen keine Haftung für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Verzögerungen bei der Lieferung, sofern diese durch höhere Gewalt oder andere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht wurden (z.B. Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten oder die ausbleibende, unzureichende oder verspätete Lieferung durch Lieferanten trotz eines von uns abgeschlossenen gleichwertigen Deckungsgeschäfts), die nicht von uns zu vertreten sind. Falls solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender Natur ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung plus einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn die Verzögerung dem Kunden die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar macht, kann er durch eine unverzügliche schriftliche Mitteilung an uns vom Vertrag zurücktreten.
4. Teillieferungen
Wir dürfen nur dann Teillieferungen durchführen, wenn:
5. Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden (z. B. Lagerkosten) verlangen. Die Gefahr geht in diesem Fall bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen und ggf. notwendige Freigaben zu erteilen. Verzögert sich unsere Leistung infolge fehlender Mitwirkung, verlängern sich Lieferfristen entsprechend.
Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, fordern wir ihn in Textform (z.B. per E-Mail) auf, die
erforderlichen Mitwirkungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Erfolgt dies nicht, sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder unsere Leistung auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus können wir sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses getätigt haben und die aufgrund der Pflichtverletzung des Kunden vergeblich waren oder zusätzlich entstanden sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung haben – einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen – vollständig beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
2. Die Vorbehaltsware wird vom Kunden unentgeltlich für uns aufbewahrt.
3. Bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 8) ist es dem Kunden gestattet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet.
4. Wenn der Kunde die Vorbehaltsware verarbeitet, gilt die Vereinbarung, dass die Verarbeitung im Namen und auf Rechnung von uns als Hersteller erfolgt. Wir erwerben unmittelbar das Eigentum oder – wenn eine Mitverarbeitung mit anderen Stoffen erfolgt – das Miteigentum an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Sollte kein solcher Eigentumserwerb eintreten, überträgt der Kunde bereits jetzt zur Sicherung uns sein zukünftiges Eigentum oder Miteigentum an der neu geschaffenen Sache. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt wird und eine der Sachen als Hauptsache anzusehen ist, überträgt die Partei, der die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig Miteigentum entsprechend dem zuvor genannten Verhältnis.
5. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die daraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Dies gilt auch für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder anderweitig in Bezug auf die Vorbehaltsware entstehen – etwa Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Kunde ist von uns widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offenlegt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6. Wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere durch Pfändung, muss der Kunde uns unverzüglich über unser Eigentum informieren und uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte ermöglichen. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, die entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde uns gegenüber dafür.
7. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die ersetzenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Kunden freigeben, wenn ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
8. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Verwertungsfall) und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
§ 6 Besondere Bestimmungen für kundenspezifische Leistungen
1. Individuelle Fertigungen
Fertigen wir Waren oder Werke nach spezifischen Vorgaben des Kunden (z. B. personalisierte Messestände, Sonderanfertigungen, Designleistungen), hat der Kunde sämtliche erforderlichen Daten, Materialien und Vorgaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien stellen eine wesentliche Grundlage für unsere Leistungen dar. Der Kunde garantiert die Richtigkeit dieser Informationen gegenüber uns und haftet für sämtliche rechtlichen Folgen unrichtiger Angaben.
2. Freigaben
Der Kunde wird die im Auftrag vorgesehenen Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben rechtzeitig erteilen, sodass unser Arbeitsablauf und der unserer Lieferanten sowie die gemeinsam festgelegten Ziele nicht beeinträchtigt werden. Nicht oder verspätet erteilte Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben können zu Mehrkosten führen, die vom Kunden zu tragen sind. Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben gelten als erteilt, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung des jeweiligen Leistungsgegenstandes durch uns keine entsprechende Erklärung des Kunden bei uns eingeht. Die Abnahme gilt spätestens mit der Nutzung oder Zahlung der Vergütung als erfolgt.
Vor der endgültigen Produktion können wir dem Kunden Vorlagen, Muster oder Proofs zur Freigabe vorlegen. Der Kunde hat diese umgehend zu prüfen und freizugeben oder Änderungen mitzuteilen. Nach erfolgter Freigabe haftet der Kunde für alle in der Vorlage enthaltenen Fehler.
3. Rechte Dritter
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gelieferten Materialien (Texte, Bilder, Marken, etc.) frei von Rechten Dritter sind. Er stellt uns von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung solcher Rechte resultieren (einschließlich Kosten der Rechtsverteidigung).
Sollten wir aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden – insbesondere durch Verletzung der hier genannten Pflichten – von Dritten, Gerichten oder Behörden in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Wir werden den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche informieren. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Abwehr der Ansprüche bestmöglich zu unterstützen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, die Angelegenheit unter Berücksichtigung der für uns bestehenden Sach- und Rechtslage nach eigenem Ermessen zu regeln. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Kunde – auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass uns wesentliche Informationen durch den Kunden nicht zur Verfügung gestellt wurden und sich daraus Nachteile ergeben haben.
Für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in Bezug auf die bereitgestellten Informationen und Materialien (z. B. wegen Schutzrechtsverletzungen) stellt uns der Kunde auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung umfasst auch den Ersatz aller Kosten, die uns im Rahmen der Rechtsverfolgung oder -verteidigung entstehen oder entstanden sind.
4.Ausschluss des Rücktritts bei Sonderanfertigungen
Bei kundenspezifischen Leistungen besteht kein Recht des Kunden, ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Tritt der Kunde dennoch unberechtigt zurück, können wir die uns entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn geltend machen.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Soweit wir im Rahmen eines individuellen Auftrags kreative Leistungen erbringen (z. B. Gestaltung, Konstruktion), behalten wir grundsätzlich sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den entstandenen Entwürfen, Dateien und Konzepten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich sind.
6. Benennung eines Ansprechspartners
Beide Vertragsparteien benennen jeweils eine zentrale Ansprechperson, die berechtigt ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und zu empfangen, sowie die Verantwortung für die planmäßige Umsetzung des Projekts auf ihrer Seite übernimmt.
§ 7 Besondere Bestimmungen für digitale Plattform-Dienstleistungen
1. Leistungsbeschreibung
Stellen wir dem Kunden eine webbasierte Plattform oder ein Online-System zur Verfügung (z. B. zur Bestellung von Messeständen, Logistik- oder Marketing-Leistungen), ergibt sich der genaue Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot oder einer separaten Leistungsbeschreibung.
2. Zugang und Nutzung
Wir richten dem Kunden ein Benutzerkonto ein und übermitteln Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und darf sie Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich machen.
Missbräuchliche Nutzung, rechtswidrige Inhalte oder Eingriffe in die Funktionalität der Plattform (z. B. Hacking-Versuche) sind untersagt.
3. Verfügbarkeit und Wartung
Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Gleichwohl kann es zu Wartungsarbeiten oder unvorhergesehenen Störungen kommen. Ein Rechtsanspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
Wir sind berechtigt, zu Wartungszwecken den Zugang vorübergehend einzuschränken und werden den Kunden nach Möglichkeit vorab informieren.
4. Haftung für digitale Dienste
Bei Ausfällen oder Störungen der Plattform, die wir nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben, ist unsere Haftung auf die allgemeinen Grundsätze in § 10 dieser AGB beschränkt. Für Datenverluste oder sonstige Schäden, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wären, haften wir nur im Umfang der Wiederherstellbarkeit.
5. Vertragsdauer und Kündigung (falls relevant)
Sind fortlaufende Nutzungsentgelte für die Plattform vereinbart, gilt eine entsprechende Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gemäß Vertrag. Wir können den Zugang aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, erheblicher Verstoß gegen Nutzungsbedingungen) fristlos sperren oder kündigen.
§ 8 Lagerhaltung und Einlagerung von Kundengütern
1. Umfang
Soweit wir für den Kunden Waren einlagern (z. B. Messestände, Ausstellungsmaterial oder andere Produkte), erfolgt dies als zusätzliche Dienstleistung gemäß den jeweiligen Vereinbarungen.
2. Pflichten und Sorgfalt
Wir bewahren eingelagerte Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig auf besondere Lagerungsanforderungen (z. B. Temperatur, Zerbrechlichkeit, Gefahrenstoffe) hinzuweisen.
3. Haftung und Versicherung
Für Schäden an eingelagerter Ware haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind, und auch dann nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Wir schließen keine gesonderte Lagerversicherung ab, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Kunde ist verantwortlich, sich um einen angemessenen Versicherungsschutz zu kümmern.
4. Lagerentgelt und Dauer
Sofern nicht anders festgelegt, berechnen wir für die Einlagerung ein Lagerentgelt, dessen Höhe sich aus dem Angebot oder einer separaten Preisliste ergibt.
Wird die Ware nicht wie vereinbart abgeholt oder abgerufen, sind wir berechtigt, die Ware nach angemessener Fristsetzung auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder weiter einzulagern.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung oder – sofern eine Abnahme erforderlich ist – mit der Abnahme und beträgt ein Jahr. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen – entweder selbst oder durch einen beauftragten Dritten. Offensichtliche Mängel sowie solche, die bei einer umgehenden und sorgfältigen Prüfung hätten erkannt werden können, gelten als genehmigt, wenn wir nicht binnen sieben Werktagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelanzeige erhalten. Andere Mängel gelten ebenfalls als genehmigt, wenn uns nicht innerhalb von sieben Werktagen ab ihrer Entdeckung darüber informiert wird. War der Mangel bei gewöhnlicher Nutzung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, beginnt die Rügefrist ab diesem Zeitpunkt. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Artikel frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge erstatten wir die Kosten des günstigsten Versandweges – außer die höheren Kosten sind auf eine nicht vertragsgemäße Verwendung des Produkts zurückzuführen.
3. Liegt ein Sachmangel vor, haben wir das Recht, nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Abhilfe zu schaffen. Dies muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl – z. B. durch Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessene Verzögerung – ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.
4. Beruht der Mangel auf einem Verschulden unsererseits, kann der Kunde unter den in diesen AGB geregelten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
5. Bei Mängeln an Produkten anderer Hersteller, die wir aus lizenz- oder tatsächlichen Gründen nicht selbst beheben können, steht es uns frei, die entsprechenden Gewährleistungsansprüche im Namen des Kunden geltend zu machen oder diese an den Kunden abzutreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nur dann, wenn die gerichtliche Durchsetzung gegen den Hersteller oder Lieferanten erfolglos geblieben ist oder – etwa aufgrund von Insolvenz – keine Aussicht auf Erfolg besteht. Während eines solchen Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Ansprüche gegen uns gehemmt.
6. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an der gelieferten Ware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt und dadurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In diesem Fall trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten, die durch die Änderungen bei der Mängelbehebung entstehen.
7. Wird im Einzelfall ausdrücklich die Lieferung gebrauchter Waren vereinbart, erfolgt diese unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§ 10 Haftung
1. Unbeschränkte Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Ausschluss
Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie bei mittelbaren Schäden (z. B. entgangenem Gewinn) ist unsere Haftung ausgeschlossen, sofern nicht eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
4. Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Datenschutz
1. Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden (und seiner Mitarbeitenden) nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO und BDSG). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur, sofern sie zur Vertragserfüllung notwendig oder durch Gesetz legitimiert ist.
2. Datenschutzerklärung
Nähere Informationen zum Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter der URL: https://www.mkpi.de/datenschutz.php abrufbar ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeitenden gegebenenfalls über die Übermittlung von deren personenbezogenen Daten an uns unterrichtet sind und erforderliche Einwilligungen vorliegen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist unser Sitz in [Berlin] oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Stelle.
2. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts finden nur insoweit Anwendung, als sie nicht zu einer abweichenden Rechtswahl führen.
4. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder sonstiger Verträge bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Vorrang individueller Abreden
Individuell getroffene Vereinbarungen (z. B. in Angeboten, Verträgen) haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt sind.